Am 18. November 2015 wurden die Beschwerdeführer von der Beschwerdegegnerin zu einer mündlichen Schlichtungsverhandlung vorgeladen und schriftlich über das Verfahren informiert (act. 11/3). Gleichzeitig wurde ihnen die Gelegenheit gegeben, zur Verfahrenseinleitung schriftlich Stellung zu nehmen (act. 11/2). Mit Schreiben vom 21. November 2015 nahmen die Beschwerdeführer Stellung (act. 11/4 bis