7.1 In der Replik behauptete die A___ AG (act. B 24/40, S. 30) die E___ GmbH habe entgegen der öffentlich beurkundeten Kaufverträge die anfallenden Grundstückgewinnsteuern nicht beglichen. Die Steuerverwaltung des Kantons Appenzell Ausserrhoden habe daher Grundpfandrechte auf den beiden Grundstücken errichten lassen. Zur Abwendung der Grundpfandverwertung habe die A___ AG einen Betrag in Höhe von CHF 10‘813.15 zahlen müssen.