Namentlich werde zu Unrecht behauptet, es sei zwischen den Parteien nicht rechtsverbindlich vereinbart worden, dass die aus den durch das Rechtsgeschäft übernommenen Projekten erzielten Erlöse nicht der Berufungsbeklagten zustünden (Anm. der Unterzeichneten: hier meint die A___ AG nicht die B___ AG, sondern offensichtlich sich selbst).