__ AG im Sinne eines Eventualstandpunktes primär die Meinung, der noch offene Kaufpreis sei konsequenterweise mit den im Voraus geleisteten bzw. mittels Bankgarantie sichergestellten Eigenmitteln von CHF 400‘000.00 zu verrechnen. Angesichts des offenen Restkaufpreises von insgesamt CHF 280‘000.00 und des bezahlten Eigenmittelanteils von CHF 400‘000.00 ergebe sich ein Saldo von CHF 120‘000.00 zu ihren Gunsten (act. B 24/1, S. 15 und act. B 24/40, S. 14 ff. und 17).