- Die Grundstückkaufverträge enthalten in Ziff. 47 die Klausel, dass sie anderen Abmachungen, welche nicht klar sind, vorgehen. Eine Vertragsbestimmung, dass die Grundstückkaufverträge bei einem bestimmten Ereignis zum Beispiel nicht gelten sollen oder deren Gültigkeit umgekehrt von einem bestimmten Geschehen abhängt, enthalten diese aber nicht. - Schliesslich wurden die Grundstückkaufverträge erst zehn Tage nach Abschluss der Absichtserklärung öffentlich beurkundet.