Als Zahlungsgrund ist das Grundstück Nr. 2 an der C___ angegeben (act. 3/29). Hingegen wurde der in der Absichtserklärung auf S. 2 unten erwähnte Kaufvertrag über CHF 400‘000.00 zur Übernahme der Vermögenswerte gemäss Anhang zur vorliegenden Absichtserklärung vom 2. April 2012 offenbar nie abgeschlossen (act. B 24/32, S. 14). Aus verschiedenen Passagen in der Absichtserklärung ergibt sich sodann, dass die Abwicklung der erwähnten Transaktionen von weiteren Aktivitäten abhing resp. Hand in Hand mit diesen erfolgen sollte.