Das Bundesgericht hat es ferner geschützt, dass in einem Erbstreit die Ehefrau des Klägers angesichts ihrer Interessen am Ausgang des Prozesses nicht angehört wurde29. Es wurde aber auch als nicht willkürlich eingestuft, dass sich das Gericht massgeblich auf die Aussagen der Ehefrau des einen Klägers und der Freundin des zweiten in einem Streit betreffend Darlehensrückzahlung abstützte30. Zu Recht wurde aber in einem Strafverfahren als unzulässige Gehörsverweigerung gewertet, dass ein Zeuge nicht angehört wurde, weil das Ereignis sechs Jahre zurücklag31.