_ mit jüngeren Kindern unbeaufsichtigt Spiele initiiert habe, bei denen der erwachsene Sexualakt imitiert worden sei. Es sei nachvollziehbar, dass die soziale Eingliederung von Mutter und Kind mit diesem Symptom von C___ kompliziert und schmerzhaft gewesen sei. Sie habe die Klägerin seinerzeit ermuntert, der Anhörung von C___ durch das Gericht zuzustimmen, da sie deren Zustand als stabil beurteilt habe. Das Gespräch habe aber offensichtlich eine grosse Triggerfunktion dargestellt und sie habe C___s Reaktion als Therapeutin total unterschätzt.