Seite 10 Klage bezüglich Kinderbelange ist nicht möglich und ein Verfahren kann grundsätzlich nicht durch Vergleich erledigt werden. Vorbehalten bleiben Vereinbarungen betreffend Kinderunterhaltsbeiträge, die vom Gericht genehmigt werden müssen3. Das bedeutet, dass das Obergericht hinsichtlich der Kontakte von C___ zum Vater und die Besuchsbeistandschaft trotz der grundsätzlich gleich lautenden Parteianträge einen Entscheid zu fällen hat. 2.2 Entscheid der Vorinstanz