Mit Verfügungen vom 24. November 2014 resp. vom 4. Februar 2016 gewährte der Einzelrichter des Obergerichts den Parteien je die unentgeltliche Rechtspflege (act. B 9 und B 58). F. Entscheid des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 23. Mai 2016 ohne mündliche Verhandlung durch und eröffnete seinen Entscheid den Parteien anschliessend im Dispositiv (act. B 62). Seite 8 Erwägungen 1. Formelles 1.1 Gegenstand des Berufungsverfahrens