j) In der Folge klärte das Gericht die finanziellen Verhältnisse der Parteien ab und versuchte, den Grund für den Widerstand gegenüber der Organisation der begleiteten Besuche durch den Besuchsbeistand zu klären (act. B 24 bis B 39). k) Weil bezüglich der Durchführung von begleiteten Besuchen nach wie vor keine Einigkeit erzielt werden konnte (vgl. act. B 23, B 25 und B 28), nahm das Gericht nochmals Anlauf zur Einsetzung einer Kindesvertretung (act. B 42/1 und 42/2). l) Damit war A___ nicht einverstanden und sie berichtete, dass C___ nach der Anhörung durch das Gericht einen Zusammenbruch erlitten habe (act. B 28 und B 45).