d) Am 4. November 2014 antwortete A___, die eingereichten Akten könnten im Recht bleiben. Im Übrigen ersuche sie um unentgeltliche Rechtspflege (act. B 8). Seite 6 e) Die Berufungsantwort ging am 9. Dezember 2014 beim Obergericht ein (act. B 11).