Seite 5 Der Beistand wird beauftragt und ermächtigt, C___ behutsam an den Vater anzunähern und das in Ziff. 3 angeordnete Besuchsrecht umzusetzen und insbesondere die Modalitäten des Besuchsrechts zu regeln, dieses zu überwachen und über die Dauer der einzelnen Etappen zu entscheiden sowie die dazu erforderlichen Einzelheiten verbindlich festzulegen. 5. Die Gerichtskosten, bestehend aus CHF 1‘273.25 Kosten Beweisverfahren CHF 4‘500.00 Entscheidgebühr CHF 5’773.25 insgesamt