- danach schrittweise Ausdehnung des unbegleiteten Besuchsrechtes mit folgenden Etappen: 1. Zuerst jedes zweite Wochenende jeweils an einem Samstag oder Sonntag 2. Danach jedes zweite Wochenende von Samstag bis Sonntag (inkl. Übernachtung) 3. Schliesslich zusätzlich zwei bis drei Wochen Ferien pro Jahr Der Beistand wird beauftragt und ermächtigt, über die Dauer des begleiteten Besuchsrechts und die Dauer der einzelnen Etappen nach Massgabe des Wohles von C___ zu entscheiden.