9. Keine Einigung konnte gefunden werden bezüglich des Besuchsrechtes und der Frage einer Besuchsbeistandschaft. Diese Punkte sind vom Gericht zu beurteilen. Beide Ehegatten erklären, dass ihr Wille geschieden zu werden, nicht von der Art und Weise abhängt, wie das Gericht die vorerwähnten Punkte regeln wird. 3. Dem Kind C___ einerseits und dem Vater andererseits steht das Recht zu, folgende Zeiten miteinander zu verbringen: - bis längstens ein Jahr nach Rechtskraft des Scheidungsurteils: ein begleitetes Besuchsrecht jeweils an einem Samstag oder Sonntag pro Monat