b. auf folgenden aktuellen monatlichen Nettoeinkünften (inkl. Anteil 13. Monatslohn bzw. Gratifikation, exkl. Kinderzulagen) des Ehemannes: Einkommen: rund CHF 2.500.00 (50 %-Verdienst und IV-Rente) Vermögen: kein Vermögen 7. Die Ehegatten übernehmen die Gerichtskosten je zur Hälfte. 8. Jede Partei trägt ihre Anwalts- und Umtriebskosten selbst.