__ einbezahlt. Sollte die Ehefrau über keine Pensionskasse mehr verfügen, hat sie Anspruch auf Zahlung der Ratenzahlung auf ihr Privatkonto. Vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Raten- und nicht um eine Rentenzahlung handelt, ist den Ehegatten bewusst, dass weder eine Wiederverheiratung der Ehegatten noch eine andere Veränderung der Verhältnisse Anlassung zur Herabsetzung, Sistierung oder Aufhebung dieser Ratenzahlungspflicht sein können. Den Ehegatten steht es frei, unter sich abweichende Vereinbarungen zu treffen.