2. Der Vater verpflichtet sich, der Mutter an den Unterhalt von C___ einen monatlichen und monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 200.00 (einschliesslich der IV- Kinderrente, aber ohne Anrechnung einer allfälligen Kinder-EL), zuzüglich allfälliger Kinderzulagen, zu bezahlen. Diese Unterhaltsverpflichtung dauert bis zum Abschluss der ordentlichen Erstausbildung von C___. Die Mutter hat das Recht, bei eigener Erwerbstätigkeit selbst Kinderzulagen zu beziehen und der Vater hat die Pflicht, diesfalls allfällige Differenzbeträge einzufordern und weiterzuleiten.