Mit Urteil vom 10. Juli 2014 erkannte das Kantonsgericht von Appenzell Ausserrhoden, 1. Abteilung, was folgt: 1. Die Ehegatten A___ / B___ werden geschieden. 2. Im Übrigen wird die Scheidungsvereinbarung vom 30. April 2013 / 3. Mai 2013 genehmigt. Diese lautet wie folgt: 1. Die Eltern beantragen, es sei das Kind C___, geboren am XX.XX.2006, unter die elterliche Sorge der Mutter zu stellen.