Die Hauptverhandlung fand am 22. August 2013 in Trogen statt. Das Kantonsgericht hat die Durchführung eines Beweisverfahrens beschlossen und angeordnet, über die Regelung des Besuchsrechts beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst St. Gallen (KJPD) ein interventionsorientiertes Gutachten einzuholen(act. B 7/63). Weiter hat es von sich aus ein vorläufiges Besuchsrecht des Vaters im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme verfügt (act.