(sinngemäss) Genehmigung der Teilvereinbarung vom 30. April / 3. Mai 2013 und Verzicht auf die Festlegung eines Besuchsrechtes für die Tochter C___. im Berufungsverfahren: in der Berufungserklärung: (sinngemäss) Es sei davon abzusehen, im jetzigen Zeitpunkt ein Besuchsrecht zwischen C___ und dem Vater festzulegen. in der Eingabe vom 24. Februar 2015: Ich beantrage eine Neuberechnung der seit September 2014 nicht geleisteten Unterhaltszahlungen des Kindsvaters B___ von CHF 66.00. b) des Beklagten: im erstinstanzlichen Verfahren: