03.03.1999 Schreiben der Motorfahrzeugkontrolle der A___ AG an das Regionalzentrum St. Gallen-Appenzell (act. B 29/3/22, Beil.). Darin wird festgehalten: „Der Anhänger E___/SA 680-N (P 30091) wurde am 16. Dezember 1998 durch uns bei der Firma E___ Fahrzeugbau, in H___, abgenommen und am 24.12.98 zum Verkehr zugelassen. Zum Zeitpunkt der Abnahme herrschte Zweifel über die Eignung der Kupplungsteile des Anhängers für den Einsatz mit Gesellschaftswagen.