Seite 22 dieser von einer falschen Voraussetzung ausging, insofern er annahm, die Kupplung sei bei der Unfallfahrt zum ersten Mal im Einsatz gewesen (act. 3/21, S. 4). Dies entgegen der Tatsache, dass der Anhänger mit Kupplung damals seit einiger Zeit im täglichen Gebrauch im Winterbetrieb war.