Das Gericht habe die Dispositionsmaxime missachtet und Beweis über feststehende Tatsachen geführt. Der Berufungsbeklagte lässt einwenden, die EMPA habe verschiedentlich festgestellt, dass Gutachter K___ falsche Annahmen oder Schlussfolgerungen getroffen habe. Gemäss dem Gutachter der EMPA sei die Kupplung durch die Witterungseinflüsse oxidiert und wohl aufgrund eines anderen Ereignisses deformiert. Für das Loslösen würden diverse andere Ursachen in Frage kommen. Es sei deshalb klar, dass das Gericht ein Gutachten habe erstellen lassen, wie von den Parteien verlangt.