Seite 20 EMPA verneine das Vorliegen äusserer Ursachen für das Versagen der Kupplung (Fehlmanipulation beim Anhängen, ausgefahrenes Stützrad). Es erscheine als qualifiziert falsch, dass die Vorinstanz, insbesondere ohne Anhörung des Experten K___, die Schlussfolgerungen der EMPA-Berichte bevorzuge. Insbesondere sei der Experte des Strassenverkehrsamtes als Zeuge zu befragen. Zu befragen seien zudem weitere Zeugen, die sich damals mit dem Anhängen des Gefährts an den Zugwagen befasst hätten.