2.4 Beweiswürdigung / Zeugenbeweis Die Berufungsklägerin lässt vorbringen, die Gutachten K___ würden vom Gericht faktisch übergangen, ohne dass dieser seine Gutachten vor dem Gericht hätte erläutern und ihn die Parteien und das Gericht hätten befragen können. Der EMPA sei kein einziges Originalteil oder Originalfahrzeug zur Verfügung gestanden. Sowohl Experte K___ als auch M___ hätten keinerlei äussere Einflüsse feststellen können, ausser dem Umstand, dass die Strasse im Unfallbereich eine Bodenwelle aufgewiesen habe, die zum Lösen des Anhängers hätte beitragen können. Die