1.6.3 Verjährungsverzichtseinrede betreffend Rechnung des Berufungsbeklagten vom 23. Juli 1999 Der Berufungsbeklagte lässt erklären, bereits in der Klageantwort habe er Verrechnung geltend gemacht. Durch Erhebung der Verrechnungseinrede im Prozess werde die Verjährung nach Lehre und Rechtsprechung unterbrochen. Mit Schreiben vom 28. November 2013 (im Hinblick auf ein mögliches Ende des Prozesses) habe der Berufungsbeklagte von der Berufungsklägerin eine