Es wurde ein Beweisbeschluss gefasst und die Einholung einer Expertise sowie der Beizug der Akten der Strafuntersuchung angeordnet (act. B 29/41). Am 20. August 2009 wurden die Parteien unter anderem darüber orientiert, dass die Anhängerkupplung im November 2008 entsorgt wurde (act. B 29/42 und B 29/43). In der Folge wurde Dr. Sc. Tech. M___ von der EMPA Dübendorf mit der Ausfertigung eines Gutachtens beauftragt. Seine Vorabklärungen betreffend der technischen Ursachenermittlung des Strassenunfalls verfasste er im Bericht Nr. 455‘641 vom 18. August 2010 (act.