Am 14. Mai 2008 liess die Klägerin die Teil-Replik einreichen (act. B 29/27). Die Teil- Duplik des Beklagten datiert vom 18. August 2008 (act. B 29/32). Auf Anfrage des Kantonsgerichts beim Untersuchungsamt Flums teilte dieses am 7. Juli 2009 per E-Mail mit, die Anhängerkupplung i. S. J___/L___ sei im November 2008 vom Strassenverkehrsamt entsorgt worden (act. B 29/37). Am 9. Juli 2009 fand die Hauptverhandlung in Trogen statt. Es wurde ein Beweisbeschluss gefasst und die Einholung einer Expertise sowie der Beizug der Akten der Strafuntersuchung angeordnet (act.