Seite 3 erschwerten Betriebseinsatz durch Sie als Fahrzeughersteller überprüft werden. Mit diesem Vorbehalt kann der Anhänger am 24.12.1998 in Ihrer Verantwortung zum Probelauf, dem Postautodienst in Nesslau, freigegeben werden.“ B___ baute eine stärkere Kupplung, eine 3,5t-Kugel-Kupplung EM 300A ein, welche er bei der D___ AG bezogen hatte (act. B 29/11/11-13, B 29/11/19, S. 1) und lieferte den Anhänger am 24. Dezember 1998 an die Klägerin in Nesslau aus (act. B 29/11/13 und 11/19). Anlässlich einer Besprechung des Beklagten mit G___, F___ und I___