1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Es sei der D___ AG der Streit zu verkünden; Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin. bbb) in der Teil-Duplik: Es sei festzustellen, dass den Beklagten keinerlei Verantwortung und entsprechend keine Haftung für den Verkehrsunfall vom 26. Februar 1999 und den daraus entstandenen Schaden trifft. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin. bb) im Berufungsverfahren: