Es sei der in der Betreibung Nr. 20071772 des Betreibungsamtes C___ vom 29.8.2007 erhobene Rechtsvorschlag im Umfang des gutgeheissenen Betrages nach Ziff. 212 der Berufung aufzuheben oder eventuell zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beklagten für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren. Seite 2 b) Beklagter und Berufungsbeklagter: aa) im erstinstanzlichen Verfahren: aaa) in der Klageantwort: