Seite 18 eines Jahres seit Kenntnis des Willensmangels erklären. Hier hat L___ sicher Ende Januar 2010 von der Erhebung der Zivilforderung durch die Beklagte Kenntnis erhalten. Die Klage wurde indessen erst im Juli 2012 erhoben. Eine Anfechtung wegen Willensmängeln wäre also von vorneherein zu spät erfolgt und wurde im Übrigen auch nie geltend gemacht. Es bleibt somit dabei, dass auch die Teilforderung aus den angeblich nicht bezahlten Transporten abzuweisen ist. 2.5 Fazit Nach dem Gesagten ist die Klage vollumfänglich abzuweisen.