Seite 4 schen der B___ AG und ihren Gläubigern und erklärte diesen auch für die nicht zustimmenden Gläubiger als verbindlich (act. B 23). j) In der Folge ersuchte das Obergericht den klägerischen Rechtsvertreter um Bekanntgabe, ob er unter diesen Umständen an der Berufung festhalte oder nicht und kündigte die Durchführung der Beratung für den ersten Fall auf den 18. Mai 2015 an (act. B 25).