Das Urteil erging am gleichen Tag (act. 22). Die Beklagte verlangte am 7. Oktober 2013 rechtzeitig die schriftliche Begründung des Urteils (act. 25). C. Urteil der Vorinstanz Das Kantonsgericht, 2. Abteilung, wies die Klage mit Urteil vom 25. September 2013 ab. Die amtlichen Kosten im Umfang von insgesamt CHF 9‘200.00 wurden der Klägerin auferlegt, unter Verrechnung der von ihr geleisteten Vorschüsse (CHF 200.00 Kosten