Die Vermittlungsverhandlung fand am 10. Juli 2012 in Herisau statt. Die Klagebewilligung wurde am gleichen Tag ausgestellt und übergeben (act. 1). Die Klägerin liess die Klage mit Eingabe vom 7. Oktober 2012 beim Kantonsgericht einreichen (act. 2). Die Klageantwort datiert vom 10. Dezember 2012 (act. 7). In der Folge wurde ein zweiter Schriftenwechsel durchgeführt. Die Replik datiert vom 7. Februar 2013 (act. 11), die Duplik vom 6. Mai 2013 (act. 17). Die Hauptverhandlung fand am 25. September 2013 statt. Das Urteil erging am gleichen Tag (act. 22).