im erstinstanzlichen Verfahren: Es sei die Klage unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen. im Berufungsverfahren: Es sei die Klage abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Seite 2 Sachverhalt A. Übersicht