5. Er wird verurteilt zu einer Busse von CHF 500.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen (Art. 47 und Art. 49 StGB). 6. Die folgenden Verfahrenskosten: CHF 20'580.00 Kosten der Voruntersuchung CHF 37.00 Zeugenentschädigung CHF 54.95 Auslagen CHF 300.00 Kosten der Überweisung CHF 1'500.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 600.00 Kosten der Vertretung der Anklage im Berufungsverfahren CHF 4'500.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 27'571.95 insgesamt,