Die vor dem Kantonsgericht eingereichte Honorarnote hat das Kantonsgericht zu Recht als tarifkonform geschützt und dem amtlichen Verteidiger für seine Tätigkeiten ab dem 11. Mai 2020 eine Entschädigung von CHF 6'192.75 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) zugesprochen (act. B 2 E. 9.3, S. 71). Dasselbe gilt für die dem Obergericht vorgelegte Kostennote, welche für das Berufungsverfahren Bemühungen in Höhe von CHF 5'094.20 (inkl. Barauslagen und MwSt.) ausweist (act. B 24).