Seite 66 Zweitinstanzliche Verfahrenskosten Im Berufungsverfahren mussten zahlreiche Verstösse geprüft und eine Berufungsverhandlung durchgeführt werden. Zudem waren die Akten umfangreich. Die zweitinstanzliche Gerichtsgebühr wird deshalb auf CHF 4'500.00 festgesetzt (Art. 29 Abs. 1 lit. b Gebührenordnung). Vor dem Obergericht sind zudem Auslagen von CHF 600.00 für die Vertretung der Anklage an Schranken (Art. 422 Abs. 2 lit. d StPO) sowie die nachfolgend noch festzulegenden Kosten der amtlichen Verteidigung angefallen (Art.