Erstinstanzliche Verfahrenskosten Der Beschuldigte wurde im erstinstanzlichen Verfahren von den Vorwürfen der mehrfachen Urkundenfälschung, der einfachen und der gewerbsmässigen Einfuhr von Heilmitteln ohne Zulassung, ohne Bewilligung oder entgegen anderer Bestimmungen des Heilmittelgesetzes sowie der mehrfachen sowie der gewerbsmässigen Sorgfaltspflichtverletzungen im Umgang mit Heilmitteln freigesprochen. Hinsichtlich des Vorwurfs des mehrfachen Betrugs und der mehrfachen Verletzung des Heilmittelgesetzes (HMG) für sämtliche Delikte begangen vor dem 9. Juli 2015 wurde das Verfahren zufolge