Entsprechend sei die hypothetische Strafe innerhalb des Strafrahmens im unteren Bereich anzusiedeln. Aufgrund des leichten Tatverschuldens sei eine Busse in Betracht zu ziehen und diese sei bei CHF 300.00 anzusetzen. Diesen überzeugenden Ausführungen kann das Obergericht sich vollumfänglich anschliessen.