In persönlicher Hinsicht hat sich im Berufungsverfahren ergeben, dass der in Deutschland wohnhafte Beschuldigte im Monat nebst verschiedenen Renten in Höhe von € 1'093.27 auch € 225.17 soziale Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch erhält (act. B 18). Dem stehen fixe, monatliche Ausgaben von € 753.00 für Wohnen (€ 334.00) und Krankenkasse (€ 414.00) gegenüber (act. B 18/1).