3. Fazit Zusammenfassend hat das Kantonsgericht das Verfahren hinsichtlich der Vorwürfe des mehrfachen Betrugs sowie der mehrfachen Verletzung des Heilmittelgesetzes (HMG) - soweit Delikte betroffen sind, welche vor dem 9. Juli 2015 begangen wurden - zu Recht zufolge Verjährung definitiv eingestellt. Die Freisprüche