Die Privilegierung entfällt regelmässig, wenn der Täter sich keine Gedanken darübermacht oder es ihm gleichgültig ist, wie hoch der Schaden oder wie gross der Vermögenswert ist. Immerhin wird man bei Gegenständen, die üblicherweise nicht mehr als CHF 300.00 wert sind, in Zweifelsfällen zu Gunsten des Täters darauf abstellen müssen, dass sein Vorsatz sich nicht auf einen höheren Wert oder Schaden richtet Seite 55 (PHILIPPE W EISSENBERGER, in: Basler Kommentar, Strafrecht II, 4. Aufl. 2019, N. 35 ff. zu Art. 172terStGB,).