Die Vorinstanz habe völlig korrekt Punkt für Punkt die angeblichen Missetaten des Beschuldigten geprüft. Die Staatsanwaltschaft wolle nun offenbar eine Art "impressionistische" Verurteilung aufgrund irgendwelcher "Gesamtumstände". Aber auch bei einem - angeblichen - fortgesetzten Betrug müsse dieser in jeder einzelnen Teilhandlung verwirklicht worden sein: 10 "kleine Betrüge" seien nicht "gesamthaft ein Betrug". Sei keiner der 10 kleinen Betrüge ein Betrug, dann gebe es auch kein "Gesamtdelikt".