2.3.4 Vorbringen der Staatsanwaltschaft in der Berufungserklärung Gemäss der Staatsanwaltschaft hat die Vorinstanz den Sachverhalt im angefochtenen Urteil vollständig und korrekt wiedergegeben (act. B 1, S. 2). Hingegen habe diese offensichtlich verkannt, in welchem Umfang und mit welcher Systematik der Beschuldigte während mehreren Jahren die gesetzlichen Vorgaben beim Betrieb seiner Tierarztpraxis umgangen habe. Namentlich seien bei der Beurteilung nicht die gesamten Umstände berücksichtigt, sondern lediglich einzelne Aspekte gewürdigt worden.