- Bei der Impfung des Hundes von M. am 23. Mai 2015 wurden die Chargennummer und das Ablaufdatum des Impfstoffes durch den Beschuldigten handschriftlich eingetragen act. B 4/4.12). - Bei der Impfung des Hundes R. von L. am 31. Juli 2015 wurden von Hand das ursprüngliche Ablaufdatum und die ursprüngliche Chargennummer durchgestrichen und manuell eine neue Chargennummer und ein neues Ablaufdatum eingetragen (act. B 4/4.8). - Beim Hund S. von L. wurden am 31. Juli 2015 anlässlich der Impfung mit Virbagen canis ebenfalls die Chargennummern und das Ablaufdatum durchgestrichen und manuell zu "4TA2" sowie "März 16" angepasst (act. B 4/4.7).