2.2.5 Vorbringen des Beschuldigten im Berufungsverfahren In der Eingabe vom 8. Februar 2021 wandte der Beschuldigte lediglich ein (act. B 6), die Vorinstanz habe seine angeblichen Missetaten völlig korrekt Punkt für Punkt geprüft. Die Staatsanwaltschaft wolle nun eine Art "impressionistische" Verurteilung aufgrund irgendwelcher Gesamtumstände.