B 4/45, S. 8). Ebenfalls anlässlich der Hauptverhandlung vom 29. Mai 2019 antwortete der Beschuldigte auf den Vorwurf, dass er zum Teil die Chargennummer und das Ablaufdatum in den Heimtierpässen von Hand geändert haben soll, dass dies infolge der Reinigung der Praxis geschehen sei, wo Hilfskräfte nicht aufgepasst und draussen hingelegte Impfstoffe mit einer Nitrolösung gereinigt hätten und so der Aufkleber kaputtgegangen sei. Er hätte dann alte Aufkleber genommen und die zu dem Hund passende Nummer draufgeschrieben (act. B 4/45, S. 8 und 12).